Freitag, 17. Dezember 2021

Damit TÜV?

Die Achse von Heiko sah ja noch ganz gut aus. Möglicherweise war sie nach dem Unfall mal getauscht worden.

Nur wie konnte ein TÜV Prüfer so etwas übersehen?


 Die Gummimanschette des unteren Tragarms hing nur noch am seidenen Faden.

Das wäre ein erheblicher oder auch schwerer Mängel gewesen, mit dem das Fahrzeug so niemals eine neue Plakette hätte bekommen dürfen.

Der gesamte Vorderwagen war durch den Unfall 1,5 cm Richtung Fahrerseite gedrückt worden. Anstatt auf einer Richtbank den Schaden zu richten, wurde das Seitenteil brutal ausgebeult, die Reserveradmulde, die Kofferraumhaube und die Frontschürze kurzerhand gegen billige Reproteile getauscht.

Das linke Heck hatte es anscheinend auch schwer erwischt.  Als Ersatz für das desolate Seitenwandblech mit der Endspitze musste ein gebrauchtes Blech aus einem anderen Fahrzeug herhalten, dass zudem nicht baugleich war. 

Dies wurde unsachgemäß im Unfallfahrzeug eingeschweißt.

Bei der Überholung des Getriebes stellte der Instandsetzungsprofi zwei unterschiedlich lange Antriebswellen fest. Die Fahrerseite war länger und durch eine Distanzscheibe wieder passend gemacht worden, damit man die Trommel mit der Kronmutter wieder vernünftig befestigen konnte. 

Kann man machen, sollte man aber nicht!



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